Alle Klassen erhalten jeweils zum Schulhalbjahr und Schuljahresende Zeugnisse in Berichtsform (Klasse 1 und 2 nur zum Schuljahresende), in denen die individuelle Lernentwicklung und der jeweilige Leistungsstand in den einzelnen Fächern beschrieben wird. Individuelle Beschreibungen informieren die Erziehungsberechtigten über Details der Bewertung in allen Lern- und Verhaltensbereichen. Weitere relevante Anmerkungen und Leistungen werden auf dem Zeugnis ebenfalls vermerkt, z.B. die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten oder ein besonderes Engagement.
In der Regel werden alle Schüler in die nächste Lernstufe eingestuft, über Ausnahmen entscheidet die Klassenkonferenz in Absprache mit der Schulleitung.
In der Lernstufe 10 sind zwei verschiedene Abschlüsse möglich. Schüler, in einem besonderen Bildungsgang zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschlusses erhalten ein beschreibendes Zeugnis mit zusätzlichen Noten.
Dieses Zeugnis orientiert sich an den Anforderungen der Klasse 9 der Hauptschule. Somit ist auch an der Förderschule Lernen die Erlangung des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 möglich. Die Schüler im Bildungsgang der Förderschule Lernen erhalten das Abschlusszeugnis der Klasse 10.
Auch nach der Erfüllung der Schulpflicht nach 10 Schulbesuchsjahren ist es grundsätzlich möglich, die Schulzeit auf Antrag zu verlängern, um im speziellen Bildungs-gang den Hauptschulabschluss zu erreichen. Wesentliche Voraussetzungen sind dabei auch ein regelmäßiger Schulbesuch, entsprechende Leistungsbereitschaft und ein positives Lern- und Sozialverhalten.
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